Halbe Leistung – volle Rechnung?

Leserfrage: Wir haben mit einer PV-Anlagen-Firma einen Werkvertrag über die Installation einer Anlage geschlossen. Nun haben wir die Schlussrechnung bekommen, die PV-Anlage bringt bis heute nicht die volle Leistung.

Wochenblatt-Leserin Sophie V. fragt: Wir haben mit einer Photovoltaik-Anlagen-Firma im April 2022 einen Werkvertrag über die Komplett-Installation einer PV-Anlage geschlossen, also inklusive Lieferung der Komponenten, Montage und Anmeldung beim Marktstamm­datenregister. Nun haben wir die Schlussrechnung bekommen, obwohl die PV-Anlage bis heute nicht die volle Leistung bringt. Es gab kein Abnahmeprotokoll und keine Info, dass die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet ist. Wir haben Abschläge geleistet. Wie sollen wir uns verhalten?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Gemäß § 641 BGB verhält es sich so, dass die...