Flächen für WKA verpachten

Leserfrage: Ich möchte meine landwirtschaftlichen Flächen für den Betrieb von Windkraftanlagen verpachten. Zählen die Flächen zum Betriebsvermögen? Wie versteuere ich die Pacht­einnahmen?

Wochenblatt-Leserin Heidrun K. fragt: Ich möchte meine landwirtschaftlichen Flächen für den Betrieb von Windkraftanlagen verpachten. Zählen die Flächen zum Betriebsvermögen? Wie versteuere ich die Pacht­einnahmen? Wie werden die Flächen im Erbfall bewertet? Ich bin nicht an der Betreibergesellschaft beteiligt, die meine Flächen pachtet und den Windpark später betreibt.  

Arno Ruffer, Steuerberater, WLV, antwortet: Gemischte Nutzung: Bei Verpachtung von Grundstücken für die Errichtung von Windkraftanlagen lassen sich unterschiedlich beanspruchte Areale auf dem Grundstück festlegen. Solche Grundstücke unterliegen, wenn man so will, einer gemischten Nutzung. Es gibt Bereiche auf dem Grundstück, die durch Fundamente, Kranstellflächen,...