Nach der VDE-Norm 0100-712 werden an Anlagen besonderer Art, auch an Sonnenstromanlagen, Blitzschutzanforderungen gestellt. Die DIN EN 62305-3 Bbl. 5 fordert für Sonnenstromanlagen normalerweise ein Blitzschutzsystem der Klasse III. Nach der VDS-Richtlinie 2010 wird von einigen Versicherern darüber hinaus der innere Überspannungsschutz verlangt.
Die Aluminium-Modulrahmen und Montagegestelle müssen mit mindestens 6 mm2 Kupfer geerdet werden. Bei der Gefahr von direktem Blitzeinschlag und nicht vorhandenem Schutzbereich von Fangeinrichtungen ist der Anschluss an die Haupterdungsschiene mit mindestens 16 mm2 Kupfer auszuführen. Die lokale Funktionserdung (PAS) ist mit dem Hauptpotenzialausgleich (HPAS) zu verbinden. Die Erdungs- und Potenzialausgleichsleiter sollen parallel und in engem Kontakt zu den DC-Leitern erfolgen. Überspannungsschutzgeräte für die DC-Seite sind auf die maximale Leerlaufspannung Uoc zu dimensionieren. Datenleitungen sind in das Schutzkonzept einzubeziehen.
Die Beschreibung des Gebäudes, das Blitzschutzsystem mit Erdungsanlage, Fang- und Ableitungssystem und Blitzschutz-Potenzialausgleich mit Überspannungsschutz sind im Prüfbericht (PV-Anlagenpass) zu dokumentieren.
Ob darüber hinaus ein äußeres Blitzschutzsystem erforderlich ist, kann eine Risikoanalyse einer Blitzschutzfachkraft klären. Nach § 17 Absatz 4 der Landesbauordnung NRW sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Im Zweifel sollten Sie weitere Fragen mit einem Experten der örtlichen Feuerwehr oder mit Ihrem Solarinstallateur erörtern.