Die Fleischqualität bei Böcken hängt weniger von der Tatsache „kastriert oder unkastriert“ ab. Ausschlaggebend ist vielmehr das fortschreitende Alter und das damit verbundene höhere Gewicht mit gleichzeitig höherem Verfettungsgrad. Die Beschaffenheit des Fettes ist umso günstiger, je jünger die Schafe sind. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil gesättigter Fettsäuren zuungunsten der nicht gesättigten zu. Gesättigte Fettsäuren wirken sich ungünstig auf den Geschmack des Fleisches aus. An einem bestimmten Gewicht kann man diesen Prozess allerdings nicht festmachen. Hauptgrund für die Kastration von Böcken ist in der Regel die Verhinderung ungewollter Bedeckungen in einer Schafherde, um Inzucht zu vermeiden. Die Schlachttiervermarktung im Alter von einem Jahr oder knapp darunter ist bei der Rasse Graue Gehörnte Heidschnucke nicht ungewöhnlich, da es sich um eine mittel- bis spätreife Landschafrasse handelt. In dem genannten Altersabschnitt von ein bis zwei Jahren sind die Böcke allerdings mit Sicherheit geschlechtsreif. Bocklämmer können je nach Rasse mit einem Alter von vier bis fünf Monaten bereits zeugungsfähig sein. Die Intensität der Aufzucht sowie ein guter Ernährungszustand wirken begünstigend auf eine frühe Geschlechtsreife. Bei der Kastration ist unbedingt das Tierschutzgesetz zu beachten. Schafhalter, die ihre Lämmer und Schafe direkt an den Verbraucher vermarkten, müssen das neue EU-Hygiene-Recht beachten. Ein gravierender Punkt ist zum Beispiel, dass man unabhängig von der Stückzahl geschlachteter Schafe als Schlachthofbetreiber eingestuft wird. Es bedarf somit zuvor der Zulassung des Schlachtbetriebes durch die zuständige Behörde. Die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes bei der Schlachtung und natürlich ein entsprechender Sachkundenachweis sind ebenfalls Bedingung. Schafhalter mit kleinen Herden tun in der Regel besser daran, die Tiere im Lohn schlachten zu lassen.