Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie
- in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
- nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke,
- mit einer Betriebsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h eingesetzt werden und mit einem „25-Schild“ gekennzeichnet sind.
Zudem müssen Sie das Kennzeichen eines auf dem Betrieb zugelassenen Schleppers führen.
In Bezug auf Ihre Frage bedeutet das: Solange Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie einen zulassungsfreien land- oder forstwirtschaftlichen Anhänger auch mit einem 40- bzw. 50-km/h-Schlepper fahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.