Wochenblatt-Leserin Anne U. in R. fragt: Die Wirtschaftswege in unserem Wohnort sind ziemlich zugewachsen. Man kann dort kaum mit einem Pkw fahren – ganz zu schweigen von Schleppern und Erntemaschinen. Angeblich ist für das Freihalten kein Geld da. Müssen wir diesen jetzigen Zustand dulden?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Grundsätzlich dürfen Sie davon ausgehen, dass die Wirtschaftswege dem Straßenbaulastträger auferlegt sind, bei Wirtschaftswegen ist das in der Regel die Gemeinde. Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn die Wirtschaftswege nicht öffentlich sind, sondern im Privateigentum von einem oder mehreren Anwohnern stehen. Im letzteren Fall wären diese unterhaltungspflichtig, ganz überwiegend stehen die Wirtschaftswege jedoch in der Unterhaltungspflicht der Kommunen.
Klamme Kassen
Leider ist es ein bekanntes Problem, dass die Kommunen mit der Unterhaltung der Wirtschaftswege finanziell oft überfordert sind. Das liegt daran, dass nicht selten in einer Kommune mehrere Hundert oder gar Tausend Kilometer lange Wirtschaftswege unterschiedlicher Qualität und Funktion bestehen. Insofern ist die mangelnde Unterhaltung der Wege ein bekanntes Problem. Deshalb wird seit Jahren die Diskussion darum geführt, wie die Finanzierung der Unterhaltung verbessert werden kann, vielfach sind die Wege auch erst mal wieder instand zu setzen, womit andere Finanzierungsmodelle ins Spiel kommen können, etwa Beiträge oder Wirtschaftswegeverbände.
Problem verdeutlichen
In Ihrem Fall können wir Ihnen nur raten, die Gemeinde immer wieder auf die Problematik anzusprechen, insbesondere darauf hinzuweisen, wenn die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde nicht mehr erfüllt wird, weil der Weg so marode ist, dass er für die Benutzer, beispielsweise Fahrradfahrer, gefährlich wird.
Miteinander lösen
In vielen Gemeinden setzen sich auch die landwirtschaftlichen Ortsverbände mit der Verwaltung zusammen und überlegen, welcher Weg am vordringlichsten unterhalten werden muss und in welcher Priorität die Unterhaltung der Wege stattfinden soll. Dies ist ein vorteilhaftes Konzept, weil damit zumindest die landwirtschaftlichen Belange mitabgewogen werden. Diesbezüglich können Sie Ihren Ortsverbandsvorsitzenden darauf ansprechen, ob derartige Gespräche auch in Ihrer Kommune geführt werden oder etabliert werden können.
Lesen Sie mehr:
(Folge 39-2023)