Wirtschaftswege zugewuchert

Leserfrage: Wer ist für den Unterhalt von Wirtschaftswegen zuständig?

Wochenblatt-Leserin Anne U. in R. fragt: Die Wirtschaftswege in unserem Wohnort sind ziemlich zugewachsen. Man kann dort kaum mit einem Pkw fahren – ganz zu schweigen von Schleppern und Ernte­maschinen. Angeblich ist für das Freihalten kein Geld da. Müssen wir diesen jetzigen Zustand dulden?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Grundsätzlich dürfen Sie davon ausgehen, dass die Wirtschaftswege dem Straßenbaulastträger auferlegt sind, bei Wirtschaftswegen ist das in der Regel die Gemeinde. Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn die Wirtschaftswege nicht öffentlich sind, sondern im Privateigentum von einem oder mehreren Anwohnern stehen. Im letzteren Fall wären diese...