Wirtschaftsweg wurde beseitigt

Leserfrage: Zu unserer Ackerfläche führt ein Gemeindeweg, der durch das Grundstück eines Nachbarn verläuft. Der Nachbar hat den Weg jetzt einziehen (beseitigen) lassen. Müssen wir das Entfernen des Weges hinnehmen?

Wochenblatt-Leser Frank S. in M. fragt: Zu unserer Ackerfläche führt ein Gemeindeweg, der durch das Grundstück eines Nachbarn verläuft. Der Nachbar hat den Weg jetzt einziehen (beseitigen) und seitliche Gräben entfernen lassen. Es gibt eine zweite Zuwegung zu unserer Fläche – sie ist aber nicht mit größeren Maschinen befahrbar. Müssen wir das Entfernen des Weges hinnehmen?

Rechtsanwalt Dr. Jobst-Ulrich Lange, Bielefeld, antwortet: Die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen regelt das Straßen- und Wegegesetz NRW. Ausgenommen sind Bundesfernstraßen, die im Bundesfernstraßengesetz geregelt sind. Die materiellen und formellen Voraussetzungen der Einziehung einer Straße sind in § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWegeG)...