Wie teuer ist Land für Straßenbankette?

Eine Kreisstraße führt durch meine Acker- und Weideflächen. Sie ist nur etwa 3,20 m breit. Jetzt kam erneut ein Lkw von der Straße ab und die Böschung stürzte ein. Der Kreis möchte die Bankette verbreitern und benötigt von mir die Fläche. Sie bietet mir aber nur 2,40 €/m2. Das ist viel zu wenig. Welcher Preis wäre angemessen?

Sollte die Straßenbauverwaltung des Kreises das Recht haben, notfalls gegen Ihren Willen im Wege der Enteignung die Flächen für den Straßenbau beanspruchen zu können, gelten die Entschädigungsgrundsätze des Landes-Enteignungs- und -Entschädigungsgesetzes NRW. Danach ist Ihnen der objektive Wert der entzogenen Flächen zu ersetzen. In der Regel läuft es so, dass die Straßenbauverwaltung die Ergebnisse des Kreis-Gutachterausschusses heranzieht und sich mitteilen lässt, welchen Wert Grün- bzw. Ackerland...