Wochenblatt-Leserin Karina V. fragt: Unsere Obstwiese liegt an einem Wirtschaftsweg. Laut Katasteramt ist kein Eigentümer eingetragen. Der Weg muss dringend instandgehalten werden. Außerdem muss die Hecke zurückgeschnitten werden. Früher wurde der Weg von den Anliegern in Ordnung gehalten, dann zeitweise von der Stadt. Von den anderen Anliegern kümmert sich keiner. Wer ist zuständig?
Dr. Jobst-Ulrich Lange, Rechtsanwalt, Bielefeld, antwortet: Anhand Ihrer kurzen Angaben lässt sich der Sachverhalt nicht zuverlässig beurteilen.
Kein Eigentümer?: Ausgangspunkt ist zunächst einmal, dass laut Kataster kein Eigentümer zu ermitteln ist. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Gemeinde im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens beim Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück erwirbt. Dazu wird die Gemeinde sich aber nicht „drängen“, solange der Weg in einem desolaten Zustand ist und die Gemeinde dann mit dem Eigentum auch die Verkehrssicherungspflicht für den Zustand des Weges übernehmen müsste.
Fand eine Flurbereinigung statt?
Gegebenenfalls wäre zu ermitteln, ob der Weg im Rahmen einer zurückliegenden Flurbereinigung entstanden ist und ob Regeln des Flurbereinigungsplanes hier eine Unterhaltungspflicht vorsehen. Wenn es ein Flurbereinigungsverfahren gab, sah dieses häufig vor, dass der Gemeinschaft der Eigentümer und Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Unterhaltungspflichten oblagen. Es ist aber auch möglich, dass das Flurbereinigungsverfahren vorsah, dass die Gemeinde das Eigentum an dem Weg übertragen bekam und dieses Eigentum „treuhänderisch“ für die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens verwaltete.
Wir können Ihnen nur anraten, den Sachverhalt noch einmal genauer zu ermitteln und den Sachverhalt durch die Geschäftsstelle des für Sie örtlich zuständigen Landwirtschaftsverbandes oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt näher aufklären und prüfen zu lassen.
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(Folge 46-2023)