Weg instand gesetzt – Wickelballen beschädigt

Wir haben unseren Fichtenbestand an einen Selbstwerber verkauft. Wegen der schlechten Wetterverhältnisse wurde der unbefestigte Wirtschaftsweg stark zerfahren. Beim Abziehen des Weges durch den Selbstwerber floss Schlamm auf eine angrenzende Wiese, auf der Wickelballen lagern. Wer muss den Weg instand setzen und wer kommt für eventuelle Schäden an den Rundballen auf?

Ob schriftlich oder mündlich begründet, kommt zwischen dem Waldbesitzer und dem Selbstwerber ein vertragliches Verhältnis zustande, das sowohl Elemente eines Kaufvertrages – käuflicher Erwerb des stehenden Fichtenholzes – als auch eines Nutzungsvertrages – Nutzung aller erforderlichen Flächen des Waldbesitzers zum Einschlag und zur Abfuhr des Holzes – enthält. Das Vertragsverhältnis begründet aufseiten des Selbstwerbers die Verpflichtung, die Maßnahme der Holzernte ordnungs­gemäß auszuführen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Bestandsflächen möglichst schonend zu behandeln.

Schadensbeseitigungspflicht

Dies betrifft auch das Befahren der Wald- und Wirtschaftswege, das im Zuge der Holzabfuhr erforderlich wird. Werden hierbei...