Mit Mastkantenlänge ist das „Grundmaß“ des Fundamentes des Strommasten gemeint, also die Abmessungen, die an der Erde gemessen werden. Denn hier ist ja der Ertragsverlust zu verzeichnen. Mit der Höhe des Mastes hat das nichts zu tun. Gemessen wird von Ecke zu Ecke. Ein Bewirtschaftungsabstand muss nicht gemessen werden, der ist bei der Schadensberechnung durch die Gutachter mit bedacht worden.
Die Gutachter Dr. Heinz Peter Jennissen und Nico Wolbring haben durch viele Fahrversuche ermittelt, dass ein Sicherheitsabstand zum Mast einzuhalten ist und dass Umfahrungsaufwand entsteht. Die Umfahrung ist mit zeitlichem Mehraufwand verbunden und mit Ertragsverlusten, weil es zu Bodenverdichtungen kommt.
Wenn Sie die Einzelheiten zur Berechnung der Entschädigung interessieren, können wir Ihnen das Buch „Hochspannungsmast-Entschädigung 2016“ von Jennissen/Wolbring empfehlen (HLBS-Verlag, Agrar-Tax Heft 113, ISBN 978-3-89187-408-0).
(Folge 42-2018)