Verkehrssicherung: Wer darf kontrollieren?

Leserfrage: Kann ich als Eigentümer selbst die Bäume auf Verkehrssicherheit kontrollieren?

Wochenblatt-Leserin Angelika N. in M. fragt: Unser Wald (17 ha) grenzt an eine Landstraße, zudem führen einige Wanderwege hindurch. Kann ich die Sichtkontrolle zwecks Verkehrssicherheit selbst durchführen oder muss ich eine fachlich qualifizierte Person beauftragen?

Heinrich Barkmeyer von Wald und Holz NRW nimmt Stellung: Als private:r Waldbesitzer:in sind Sie nach der Rechtsprechung selbst befugt, Ihre Baumbestände regelmäßig zu kontrollieren, um der ­Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Waldbesitzer kann selbst kontrollieren

Sie brauchen also nicht eine entsprechend qualifizierte Person, etwa einen ausgebildeten Baumkontrolleur oder jemandem mit einer forstlichen Ausbildung als Förster oder Forstwirt, damit zu beauftragen. Auch gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die einem privaten Waldbesitzer auferlegen, zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht spezielle Fachkenntnisse zur Erkennung von Gefahrensituationen an Bäumen zu erlangen.

Die ständige Rechtsprechung legt dabei als Maßstab den verständigen und umsichtigen, in...