Wochenblatt-Leser Matthias S. in H. fährt seit Kurzem ein E-Auto. Ein Bekannter behauptet, ohne Umweltplakette dürfte er damit keine Umweltzone befahren. Stimmt das?
Torsten Wobser, Redaktion, kann informieren: Obwohl es unsinnig klingt: Ihr Bekannter hat recht. Auch Elektrofahrzeuge benötigen für das Ein- oder Durchfahren einer Umweltzone eine gültige und sichtbar angebrachte Umweltplakette. Wer ohne erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 100 €.
Die sogenannten Umweltzonen sollen helfen, verkehrsbedingte Luftbelastungen durch Partikel oder NOx-Emissionen zu vermindern.Das „E“ im Kennzeichen genügt nicht, um auf den fehlenden Schadstoffausstoß aufmerksam zu machen. Bei Hybridfahrzeugen richtet sich die Farbe der zuzuteilenden Plaketten wie bei den reinen Verbrennern nach dem Abgasverhalten des Verbrennungsmotors.
Ausnahme: Bayern
„Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet“, heißt es in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Einzig in Bayern brauchen E-Auto-Fahrer ohne Umweltplakette kein Bußgeld zu fürchten. Denn dort hat das zuständige Innenministerium die Ordnungsbehörden angewiesen, diese Verstöße nicht zu ahnden.
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(Folge 30-2023)