Julia D. in R. fragt: Die Acker- und Grünflächen meines Betriebes sind verpachtet, ebenso (geringe) Wald- und Gehölzflächen, wobei mir die Nutzung des Stammholzes zusteht. In der Berufsgenossenschaft bin ich kein Mitglied mehr. Das Hauptzollamt prüft jetzt meinen Antrag auf Steuerbefreiung für den noch vorhandenen Traktor. Wie stehen die Chancen, eine Steuerbefreiung für den Trecker zu erhalten oder kann ich ein H-Kennzeichen beantragen?
Wochenblatt-Redakteur Torsten Wobser kann Auskunft geben: Die Befreiung von der Kfz-Steuer nach § 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz kann ausschließlich für Fahrzeuge auf aktiv bewirtschafteten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben in Anspruch genommen werden.
Das Gesetz beinhaltet jedoch keine konkreten Kriterien, anhand derer die aktive Bewirtschaftung nachgewiesen werden kann oder muss. So ist es etwa kein Ausschlusskriterium, wenn Sie keinen BG-Beitrag mehr zahlen oder eine bestimmte Betriebsfläche unterschreiten.
Am Markt auftreten
Ein Mindestkriterium ist jedoch, dass Sie mit Produkten von Ihrem Betrieb am Marktgeschehen teilnehmen. Sie müssten beispielsweise nachweisen, dass Sie regelmäßig Holz aus Ihrem Wald aufbereiten und an Dritte verkaufen.
Anhand Ihrer Beschreibung ist die Chance, eine Steuerbefreiung für Ihren Traktor zu erhalten, jedoch sehr gering.
Oldtimertraktor mit H-Kennzeichen?
Auch ein H-Kennzeichen für Oldtimertraktoren dürfte Sie nicht viel weiter bringen, da auch an die Vergabe eines solchen Kennzeichens Bedingungen geknüpft sind. So muss der Schlepper beispielsweise im Originalzustand sein und es dürfen sich keine untypischen An- oder Umbauten am Fahrzeug befinden.
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(Folge 23-2022)