Strohballen ausreichend gesichert?

Leserfrage: Gibt es eine Abdeckpflicht beim Transport von Strohballe?

Wochenbltt-Leser Noah J. in H. fragt: Kürzlich hat mich die Polizei angehalten und die Ladungssicherung meiner Strohquaderballen, gesichert mit einem Gurt pro Stapel, bemängelt. Der Polizist war der Meinung, dass ich die Bunde mit einen Netz hätte abdecken müssen. Wie sieht eine ordnungsgemäße Ladungssicherung beim Transport von Quaderballen aus? Muss ich das Stroh mit einem Netz oder Vlies abdecken?

Martin Vaupel, Verkehrsrechtsexperte, LWK Niedersachsen, kann informieren: Grundsätzliches: Bei der Ladungssicherung steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Nach § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-...