Wochenbltt-Leser Noah J. in H. fragt: Kürzlich hat mich die Polizei angehalten und die Ladungssicherung meiner Strohquaderballen, gesichert mit einem Gurt pro Stapel, bemängelt. Der Polizist war der Meinung, dass ich die Bunde mit einen Netz hätte abdecken müssen. Wie sieht eine ordnungsgemäße Ladungssicherung beim Transport von Quaderballen aus? Muss ich das Stroh mit einem Netz oder Vlies abdecken?
Martin Vaupel, Verkehrsrechtsexperte, LWK Niedersachsen, kann informieren: Grundsätzliches: Bei der Ladungssicherung steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Nach § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann. Auf den Punkt gebracht heißt das: Die Ladung muss auf dem Fahrzeug bleiben.
Fahrer ist verantwortlich
Um dies zu gewährleisten, heißt es in dem Gesetzesabschnitt weiter, dass zur Sicherung der Ladung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Dazu gehört beispielsweise, dass Gurte, Netze oder Planen für die Ladungssicherung zu verwenden sind. Wie dies im Einzelfall umzusetzen ist, dafür ist in erster Linie der Fahrer verantwortlich.
Entsprechend hohe Stirnwand
Generell ist eine ausreichend hohe Stirnwand zu empfehlen, denn das meiste Gewicht der Ladung drück nach vorne. Strohballen sollten immer formschlüssig, das heißt immer dicht und ohne Lücken, gepackt werden. Die Anzahl der Gurte ist abhängig von dem Gewicht, das mit den Gurten gesichert werden soll und von der Haltekraft der Gurte (Hinweise auf den Gurtanhängern beachten).
Gurte zwischendurch kontrollieren
Nachteilig bei der Sicherung von Stroh mit Gurten ist, dass sie sich mit der Zeit lockern können. Daher ist bei längeren Fahrten oder nach „Schlagloch-Strecken“ eine Kontrolle der Gurte notwendig.
Keine generelle Abdeckpflicht
Eine generelle Abdeckpflicht gibt es nicht, aber wie im Gesetzestext beschrieben, darf keine Ladung herunterfallen. Bei Strohtransporten ohne Abdeckung ist das schwierig umzusetzen und ein Herabfallen von Strohhalmen lässt sich nicht vermeiden. Jetzt kann man sich über die Verhältnismäßigkeit streiten, aber da gibt es kein offizielles Maß. In den meisten Fällen wird das Stroh ohne Abplanen gefahren und wird auch nicht beanstandet.
Aber Ermessenssache
Wenn der Beamte der Meinung ist, dass zu viel herunterfällt, muss der Fahrer/Halter das durch entsprechende Maßnahmen verhindern. In der Erntezeit wird der Abtransport von Stroh ohne Abdeckung meistens toleriert, damit das Stroh schnell geborgen werden kann. In der übrigen Zeit wird eher auf die Abdeckung von Stroh geachtet.
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(Folge 35-2023)