Stadt hat Wirtschaftsweg umgewidmet

Im Rahmen eines Rezesses entstanden in unserer Stadt Wege. Eigentümer der Wirtschaftswege sind die Wegegemeinschaften, die die Stadt verwaltet. Im Laufe der Jahre genehmigte diese den Bau von Wohnhäusern an einigen Wirtschaftswegen. Nach Ansicht der Stadt obliegt die Bau- und Unterhaltungspflicht der Wegegemeinschaft. Ich meine, dass eine Unterhaltung von Wegen, die nicht mehr oder nur noch untergeordnet der Land- und Forstwirtschaft dienen, von der Stadt ins Eigentum überführt und unterhalten werden müssen. Habe ich rechtliche Möglichkeiten?

Vielleicht können Sie noch die alten Unterlagen des Rezesses (ein Rezess ist ein veralteter Ausdruck für einen landes- oder ortsrecht­lichen Vergleich) beschaffen oder haben diese möglicherweise bereits noch vorliegen. Nach Auflösung der Ämter für Agrar­ordnung können Unterlagen von Flurbereinigungsverfahren und deren Vorgängern, Rezessen, bei der zuständigen Bezirksregierung beschafft werden.

Ein solcher Rezess enthält regelmäßig Festsetzungen, auf welche Weise die entstehenden Wege genutzt werden können. In Ihrem Falle handelte es sich ursprünglich um Wirtschaftswege für die anliegenden landwirtschaftlichen Betriebe. Es kann...