Schnee geräumt – wer haftet bei Unfall?

Ich bin Mutterkuhhalter, mein Betrieb liegt im Außenbereich. Um von meiner Wohnung zu meinem Betrieb zu gelangen, muss ich einen Wirtschaftsweg der Stadt benutzen. Bei Schneefall halte ich den Weg mit meinem Traktor frei, ich streue aber kein Salz, weshalb der Weg vereisen kann. Wie ist die Rechtslage, wenn auf dem durch mich freigeschobenen Weg ein Spaziergänger stürzt – muss ich dann haften? Dürfte ich ein Schild aufstellen: „Kein Winterdienst – Benutzen auf eigene Gefahr“?

Ihren Angaben zufolge handelt es sich um einen Wirtschaftsweg der Stadt, für dessen Räumung grundsätzlich die Gemeinde selbst als Eigentümerin zuständig ist. Im Innenbereich erfolgt die Räumung der Fahrbahnen der Kommune nach einer selbst gesetzten Prioritätenliste. In welcher Reihenfolge die Straßen geräumt werden, hängt dabei wesentlich von der Verkehrsbedeutung der Straße und dem Grad der Gefährlichkeit ab. Vorrangig werden dabei zum Beispiel Schulwege und steile Strecken geräumt. Im Innenbereich wird dabei diese Pflicht durch Gemeindesatzung regelmäßig auf die Anlieger übertragen, sobald Gehwege betroffen sind.

Wege müssen oft nicht geräumt sein

Hier liegt der gemeindliche Wirtschaftsweg aber im...