Privatweg: Muss Nachbar zahlen?

Leserfrage: Wir besitzen einen Forstbetrieb. Einer unserer Privatwege wird durch den Nachbarn und sämtliche Besucher seit Jahrzehnten kostenlos genutzt. Da nun auch Holz des Nachbarn darüber abgefahren wurde, ist der Weg zerstört und mit einem Pkw nicht mehr befahrbar. Können wir eine Entschädigung für die Nutzung verlangen?

Wochenblatt-Leser Hermann N. fragt: Wir besitzen einen Forstbetrieb. Einer unserer Privatwege wird durch den Nachbarn und sämtliche Besucher seines Forsthauses seit Jahrzehnten kostenlos genutzt. Es handelt sich um keinen „Notweg“, sondern lediglich um den bequemsten Weg. Da nun auch Holz des Nachbarn darüber abgefahren wurde, ist der Weg zerstört und mit einem Pkw nicht mehr befahrbar. Können wir eine Entschädigung für die Nutzung verlangen? Selbst das zuständige Forstamt hat uns bereits geraten, den Weg zu beschranken.

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, antwortet: Sie haben die Nutzung Ihres Privatweges durch Ihren Nachbarn in den vergangenen Jahren sehr großzügig gewährt. Da die Voraussetzungen...