Privatweg für Radfahrer sperren?

Leserfrage: Kann ein Landwirt einen öffentlichen Radweg, der über sein Privatgelände führt, sperren?

Wochenblatt-Leser Hans V. in T. fragt: Ein Landwirt hat einen Abschnitt eines öffentlichen ­Radwegs, der über sein Privatgelände, aber nicht über seinen Hof führt, gesperrt. Kann § 57 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW außer Kraft gesetzt werden? Muss eine Kommune mit demjenigen, über dessen Privatgelände ein Weg führt, einen Vertrag schließen?

Dr. Jobst-Ulrich Lange, Rechtsanwalt, Bielefeld, antwortet: Hier geht es um die Errichtung ­einer Sperre eines privaten Weges im Außenbereich. Dieser Fall ist sicher­lich in § 57 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) geregelt. Es trifft zu, dass der Eigentümer eines privaten Weges im Außenbereich zur Duldung der Nutzung seines Weges durch Fußgänger und Radfahrer verpflichtet ist. Schließt der Eigentümer diese Personen von der Nutzung des Weges aus, indem er eine Sperre errichtet, erfüllt er damit den...