Wochenblatt-Leser Torsten W. in A. möchte die Bordwände seines Pkw-Anhängers durch einen Aufbau um etwa 30 cm erhöhen. Ist das zulässig oder kann dadurch die Betriebszulassung erlöschen?
Martin Vaupel, Verkehrsexperte, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, nimmt Stellung: Generell ist es empfehlenswert, den Anhängerhersteller bezüglich baulicher Veränderungen zu kontaktieren und abzustimmen, ob der Anhänger für die erhöhten Bordwände geeignet ist und wo bzw. wie die Bordwände befestigt werden können.
Keine dauerhaften Änderungen
Werden die Bordwände fest und dauerhaft am Anhänger angebracht, kann sich dadurch das Leergewicht des Anhängers verändern. Eine entsprechende Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I wäre offiziell erforderlich.
Zulassungsbescheinigung ändern
Würde sich durch weitere Umbauten die Bauart des Anhängers verändern, etwa vom „offenen Kasten“ zum „geschlossenen Kasten“, muss ebenfalls eine Umtragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgenommen werden.
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(Folge 1-2023)