Muss Nachbar Weg neu asphaltieren?

Leserfrage: Mein Nachbar hat ein Wegerecht an unserem 25 Jahre alten Weg. Er übernahm die Verkehrssicherungspflicht, was im Grundbuch vermerkt ist. Was gehört dazu?

Wochenblatt-Leserin Helga V. fragt: Mein Nachbar hat ein Wegerecht an unserem 25 Jahre alten Weg. Nur seine und unsere Familie nutzen den Weg. Er übernahm die Verkehrssicherungspflicht, was im Grundbuch vermerkt ist. Was gehört dazu, muss der Nachbar den Weg in Ordnung halten und gegebenenfalls neu asphaltieren?

Dr. Jobst-Ulrich Lange, Rechtsanwalt, Bielefeld, antwortet: In Ihrem Fall hat der Nachbar Ihren Angaben zufolge laut Grundbucheintragung ausdrücklich die Verkehrssicherungspflicht übernommen, zu der grundsätzlich der Eigentümer verpflichtet ist. Die Verkehrssicherungspflicht bei Wegen bzw....