Die Tatsache, dass die Stadt die Hälfte des Betrages erstattet hat, spricht dafür, dass sie sich der Rechtslage bewusst ist. Der im Zuge des Sturmes Friederike umgefallene Baum ist infolge höherer Gewalt auf das städtische Grundstück gefallen. Das überreichte Bild lässt auch keine Schlüsse darauf zu, dass der Baum in seiner Standsicherheit beeinträchtigt war oder irgendwelche äußeren Schäden, wie etwa Trocknis, erkennen ließ. Er bildet zwar vor allem im mittleren Bereich zum Nachbargrundstück einen einseitigen Astwuchs aus. Dies hängt aber mit seinem bisherigen Standort im Randbereich des Bestandes zusammen. Das Umfallen des Baumes war für Sie nicht vorhersehbar. Sie trifft deshalb kein Verschulden.
Streng genommen hätten Sie den Baum an der Grundstücksgrenze absägen und die Beseitigung des übrigen Stammes der Stadt überlassen können. Das ist die formaljuristische Betrachtungsweise. Doch Sie haben einen Baumpflegedienst beauftragt. Ihrer Anfrage können wir nicht entnehmen, ob das Holz bei Ihnen verblieben ist, unentgeltlich dem Baumpflegedienst überlassen wurde oder der, wenn auch geringe, Holzwert auf die Kosten der Fällarbeiten angerechnet worden ist. Insofern ist es denkbar, dass Ihnen mit der Beauftragung des Unternehmens zumindest rechnerisch ein geldwerter Vorteil erwachsen ist. In diesem Fall hätten Sie auch nicht das Eigentum an dem Baum aufgegeben, sondern es weiter für sich beansprucht bzw. den Baum anschließend vermarktet.
Auch wenn eine gewisse Chance besteht, von der Stadt mehr als die Hälfte des Betrages erstattet zu bekommen, können wir Ihnen nicht raten, sich auf einen Rechtsstreit mit der Kommune einzulassen. Sollte sich die Stadt mit der Erstattung eines weiteren Anteils der angefallenen Kosten nicht einverstanden erklären, müssten Sie klagen. Hierdurch würden für beide Seiten weitere Kosten entstehen, die in Anbetracht des geringen Streitwertes niemandem im Ergebnis einen Vorteil gegenüber der jetzigen Situation entstehen ließe.
Es dürfte auch Einigkeit bestehen, dass die Gefahr, die mit dem Baum für die Benutzung des angrenzenden Radweges bestand, auch schnell beseitigt werden musste. Insofern war die zügige Beauftragung des Baumpflegedienstes richtig. Sie sollten es deshalb dabei belassen.
(Folge 49-2018)