Hilfeleistung mit Trecker erlaubt?

Leserfrage: Unsere Ortsfeuerwehr ist häufig auf die Hilfe landwirtschaftlicher Fahrzeuge angewiesen. Sind Hilfeleistungen mit grünem Kennzeichen und Fahrerlaubnis T bzw. L erlaubt?

Wochenblatt-Leser Michael H. fragt: Unsere Ortsfeuerwehr ist häufig auf die Hilfe landwirtschaftlicher Fahrzeuge angewiesen. Sind Hilfeleistungen wie das Abschleppen festgefahrener Pkw beim Reitturnier, das Kellerauspumpen mit dem Güllefass oder das Wegziehen entwurzelter Bäume mit grüner Nummer und Fahrerlaubnis T bzw. L erlaubt? 

Martin Vaupel, Verkehrsexperte, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, antwortet: Nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung sind die Fahrerlaubnisklassen L und T an die dort definierten land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecke gebunden. Danach sind alle Fahrten, die im Rahmen eines lof-Betriebes erfolgen, mit den Klassen L und T möglich. Ähnlich ist dies auch im § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz beschrieben (grünes Kennzeichen). Erfolgt, wie in Ihrem Beispiel, das...