Ferienhaus ohne gesicherte Zufahrt

In unserer Nachbarschaft wurde 1950 ein Wochenendhaus errichtet. Damals hatte der Bauherr versäumt, sich ein Wegerecht vom Verkäufer einräumen zu lassen. Die Zuwegung erfolgte bislang über unser Grundstück, was wir geduldet haben. Jetzt ist das Haus abgebrannt. Bekommt der Eigentümer eine Genehmigung zum Wiederaufbau, auch wenn die Zufahrt zum Grundstück nicht gesichert ist?

Sofern der Bewohner des Wochenendhauses Ihre Grundstücksfläche zum Erreichen einer öffentlichen Straße in Anspruch genommen hat, liegt rechtlich allenfalls eine (unentgeltliche) Grundstücksleihe vor.
Ein solches Leihverhältnis können Sie jederzeit kündigen und damit beenden. Durch die jahrelange Inanspruchnahme Ihres Grundstückes entsteht auch nicht etwa ein Wegerecht...