Entschädigung für Brückensanierung?

Leserfrage: Steht mit eine Entschädigung zu, wenn ich wegen einer Brückensanierung ein Umweg fahren muss, um zu meinem Grundstück zu kommen?

Wochenblatt-Leser Lars C. in N. fragt: Der Kreis plant im Frühjahr eine Brückensanierung. Durch die Arbeiten komme ich nicht zu meiner Scheune, in der landwirtschaftliche Geräte stehen. Kann ich eine „Behelfsüberfahrt“ verlangen? Mit welcher Frist muss mich der Kreis über die Sperrung der Zufahrt infor­mie­ren? Wie lange darf die Zufahrt gesperrt werden?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Die vorübergehende Sperrung der Brückenüberfahrt zwecks Sanierung/Erneuerung führt nicht dazu, dass Ihnen automatisch Entschädigungsansprüche zustehen, wenn Sie während der Sanierung eine Scheune mit landwirtschaftlichen Geräten nicht erreichen können. Auch gibt es nicht automatisch den Anspruch auf eine „Behelfsüberfahrt“.

Nur so lange wie notwendig

Vielmehr gilt lediglich, dass die Überfahrt nur so weit und so...