Darf Heimatverein Anhänger ohne Zulassung nutzen?

Unser Heimatverein verleiht für private Feiern Zelte und diverse Utensilien. Bisher wurden sie mit einem nicht zugelassenen Anhänger transportiert, der mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet war. Ist das erlaubt?

So wie Sie uns die Sachlage beschreiben, müssen wir Ihnen dringend davon abraten, den von Ihnen beschriebenen Anhänger weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben.

Nach § 3 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Ausnahmen von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens sind im Absatz 2 des § 3 geregelt. Anhänger,...