Bäume entlang der Straße gepflanzt

Leserfrage: Welche Grenzabstände müssen Straßenbäume einhalten?

Wochenblatt-Leser Reinhold B. in H. fragt: Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme wurden Teile meiner Ackerflächen benötigt. Jetzt stellte ich fest: Es sind Bäume direkt auf der Grenze gepflanzt worden. Die Bäume wurden also noch vor den Straßenbaumaßnahmen gepflanzt. Welche Grenzabstände müssten eingehalten werden?

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, informiert: In Niedersachsen ist das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) einschlägig, das für alle Anpflanzungen über 3 m im Außenbereich einen Grenzabstand von 1,25 m vorschreibt. Diese Bestimmung gilt allerdings nicht für Anpflanzungen auf öffentlichen Straßen und auf Uferböschungen (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 NNachbG).

Kein...