Wochenblatt-Leser Timo W. in A. fragt: Mein Acker liegt an einer Nebenstraße. Der Abstand zur Teerdecke beträgt etwa 80 cm. Die Stadt repariert die Bankette mit Schotter. Der Schotter wird vom Verkehr auf meine Fläche gedrückt. Die Bankette nimmt bereits meine Ackerfläche ein. Ich habe die Stadt gebeten, den Schotter von meiner Fläche zu nehmen. Ein Mitarbeiter sagte, dass die Stadt nicht dafür verantwortlich sei, wenn die Autofahrer den Schotter in meine Fläche drücken. Ich müsste den Schotter selbst entfernen. Ist das richtig?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: In der Tat fragen Sie nach einem Fall, den die Rechtsprechung ersichtlich bislang nicht entschieden hat. Vielfach gibt es Rechtsprechung zu der Frage, ob Wassereinfluss die Nachbargrundstücke beeinträchtigen kann, nicht jedoch zu der Frage, ob das Hereindrücken von Schotter aus Banketten ein landwirtschaftliches Grundstück wesentlich beeinträchtigt.
Durch Gemeinde beeinflussbar
Abgeleitet aus der vorhandenen Rechtsprechung zu den Wasserfällen ist jedoch festzustellen, dass Ansprüche eines Landwirtes nur bei wesentlichen Beeinträchtigungen gegeben sein können, die durch die Gemeinde direkt beeinflusst werden. Das Befahren der Bankette duldet die Gemeinde, verursacht dies aber allein durch das zur Verfügung stellen nicht. Erst das tatsächliche Befahren verursacht möglicherweise einen Schaden.
Halten sich die Fahrer an die gebotene Vorsicht beim Befahren der Bankette nicht, geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass es sich dann nicht um Gefahren handelt, die aus der Straßenanlage erwachsen. Insofern hat Ihr Amt vor Ort gute Karten dabei, zu behaupten, es sei dann nicht mehr Angelegenheit der Straßenbehörde, sondern der Fahrer, die den Weg benutzen.
Nachweis der wesentlichen Beeinträchtigung
Aber selbst wenn man dies anders sehen würde, ist fraglich, ob das Hereindrücken des Schotters tatsächlich zu einer so wesentlichen Beeinträchtigung Ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche führt, dass die Gemeinde weitere Sicherungsmaßnahmen vornehmen müsste. So etwas gibt es etwa bei Überschwemmungsschäden, die auf landwirtschaftlichen Grundstücken entstehen und auf eine fehlerhafte Konstruktion von Straßen oder Entwässerungsanlagen zurückzuführen sind.
Im Einzelfall wird es also darauf ankommen, dass Sie nachweisen müssten, wie wesentlich die Beeinträchtigung durch den in Ihre Fläche eingebrachten Schotter tatsächlich ist.
Vor Ort dokumentieren
Insofern raten wir Ihnen, die Beurteilung vor Ort genau zu dokumentieren und dann rechtlichen Rat aufzusuchen, ob das Ausmaß für ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Stadt als ausreichend erachtet werden könnte.
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(Folge 47-2023)