Ausgleichsfläche für Ortsumgehung?

Straßen NRW möchte von uns Ausgleichsfläche für eine Ortsumgehung kaufen. Zwei Vorschläge stehen im Raum. Zum Beispiel ist ein Weiher mit Anpflanzungen auf 3500 m2 geplant. Wir sind dazu bereit, jedoch möchten wir die Fläche nicht abgeben, sondern behalten. Welche Lösung gibt es? Darf man uns enteignen?

Einer Ortsumgehung liegt ein Rechtsakt zugrunde, der im landschaftspflegerischen Begleitplan auch die Ausgleichsmaßnahmen festlegt. In Ihrem Fall handelt es sich wohl um einen Bebauungsplan. Nach Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass der Bebauungsplan bereits rechtskräftig ist und es nunmehr „lediglich“ um die Umsetzung der Maßnahmen geht. Möchten Sie Einwendungen gegen die Ausgleichsmaßnahmen vorbringen, müssen Sie das im Rahmen der rechtlichen Überprüfung dieses...