Anhänger statt Kutsche für das Schützenkönigspaar?

Leserfrage: Bisher wurden die Schützenkönigspaare in drei Kutschen durchs Dorf gefahren. Jetzt wollen wir einen Anhänger mit Auflaufbremse umbauen. Was ist zu beachten?

Wochenblatt-Leser Rainer N. fragt: Bisher wurden die Schützenkönigspaare in drei Kutschen durchs Dorf gefahren. Die Kutschen stehen nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wollen wir nun einen Anhänger mit Auflaufbremse umbauen. Die Geschwindigkeit im Umzug würde 6 km/h nicht überschreiten. Ist die Auflaufbremse ausreichend und wäre der Wagen über den Schützenverein versichert?

Martin Vaupel, Verkehrsexperte, LWK Niedersachsen, antwortet: Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gelten grundsätzlich die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts – insbesondere die Vorschriften der StVZO und StVO. Es sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den genannten Vorschriften möglich. Die Fahrzeugnutzung im Rahmen sogenannter Brauchtumsveranstaltungen fällt darunter. Der Schützenumzug ist in der Regel eine Brauchtumsveranstaltung,...