Äste wachsen in meinen Acker

Leserfrage: Muss die Gemeinde überhängende Zweige vom Wirtschaftsweg beseitigen?

Wochenblatt-Leser Robert U. aus K fragt: Ein Wirtschaftsweg mit Böschung der Gemeinde grenzt an meinen Acker. Auf der Böschung wachsen Eschen und Sträucher, überwiegend Schlehen. Die Äste wuchern teils mehr als 3 m in meine Fläche. Kann ich die Gemeinde zwingen, den Bewuchs zurückzuschneiden, wenigstens bis an die Grenze? Was kann ich sonst noch tun?

Heinrich Barkmeyer, Nachbarrechtsexperte von Wald und Holz NRW rät: Der Wirtschaftsweg ist vermutlich ein öffentlicher Weg. Deshalb gelten die Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW. § 32 Abs. 2 besagt, dass die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen und die Maßnahmen zu ihrer Erhaltung zu dulden haben.

Straßenbaubehörde informieren

Wenn Sie als Nachbar Äste oder Wurzeln von Straßenbäumen abschneiden wollen, müssen Sie dies der Straßenbaubehörde bzw. der Gemeinde vorher...