Abstand zum Gewässer einhalten?

Leserfrage: Ich habe neben einem Acker einen Graben, der im Sommer nur bei starken Regenfällen und im Winter nach Weihnachten Wasser führt. Gelten hier Abstands­regeln?

Wochenblatt-Leser Dieter B. fragt: Ich habe neben einem Acker einen Graben, der im Sommer nur bei starken Regenfällen und im Winter nach Weihnachten Wasser führt. Oberhalb des Grundstücks ist ein Regen-rückhaltebecken, aus dem das Wasser bei normalen Niederschlagen versickert, bei vollem Becken aber über den Graben abgeleitet wird. Im Kataster ist der Graben neuerdings als Bach ausge-wiesen, obwohl er keine bach­typischen Pflanzen hat. In TIM-Online erscheint er nicht als Bach/Gewässer. Gelten hier Abstands­regeln?

Andrea Claus-Krupp und Jan Meller, Pflanzenschutzdienst, LWK NRW, antworten: Die seit September 2021 bundesweit geltende Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung schreibt in § 4a das Einhalten von Abständen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf landwirtschaftlichen Flächen an Gewässern vor. Dies kann entweder durch die Anlage eines 5 m breiten, dauerhaft begrünten Randstreifens oder durch einen Abstand von 10 m bei der Applikation von PSM erfolgen.

In NRW...