Zaun liegt im Bach

An unserer Weide fließt ein Bach. Im Herbst 2010 hat ein Hochwasser ein großes Loch in die Böschung gerissen, sodass unser Weidezaun umgefallen ist und im Graben liegt. Bislang hat der Wasser- und Bodenverband solche Schäden immer repariert. Jetzt weigert er sich. Was können wir tun?

Nach § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und § 90 Landeswassergesetz NRW (LWG) umfasst die Unterhaltung eines Gewässers seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zur Gewässer­unterhaltung gehört neben der Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers.

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