Wochenblatt-Leser Hendrik W. in F. und zwei weiteren Anliegern gehört ein Privatweg neben seinem Hof. Dieser liegt im Mischgebiet. Es handelt sich um eine Sackgasse. Er nutzt den Weg nur landwirtschaftlich. Wer muss auf dem Weg Schnee räumen?
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, nimmt Stellung: Weil der Weg im Mischgebiet liegt, gehen wir davon aus, dass dort ein Bebauungsplan besteht. Dann bestimmt die Straßenreinigungssatzung der Kommune, ob die Straße von der Kommune oder den Anwohnern gereinigt werden muss.
Straßenreinigungssatzung maßgeblich
Sollte Ihre Straße in dem Straßenverzeichnis zu der entsprechenden Straßenreinigungssatzung aufgeführt sein, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Anlieger den Schnee räumen müssen.
Regelmäßig bestimmen die Satzungen, dass die Winterwartung als Bestandteil der Straßenreinigung allen Anliegern der Gehwege/Wohnwege obliegt. Anlieger, die Grundstücke jeweils rechts und links der Straße haben, sind also gemeinsam zuständig.
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(Folge 5-2023)