Wer muss abgängige Hecke ersetzen?

Wir besitzen eine Doppelhaushälfte, die vermietet ist. Das Grundstück wird durch eine Hecke mit Lebensbäumen abgegrenzt. Jetzt wird die Hecke, 2,40 m hoch, 60 cm breit, braun. Müssen wir als Vermieter die Hecke ersetzen oder muss der Mieter die Neuanpflanzung bezahlen?

Ob Sie als Vermieter die abgängige Hecke ersetzen müssen, richtet sich nach dem abgeschlossenen Mietvertrag. Ist dort geregelt, dass Sie einen Garten mit Hecke vermietet haben, kann sich der Mieter auf den Standpunkt stellen, dass Sie eine neue Hecke anpflanzen müssen.
Vermutlich ist es aber so, dass im...