Weidezaun zurücksetzen?

Leserfrage: Muss der Nachbar den Weidezaun zurücksetzen, wenn Grünland umbrochen wird?

Wochenblatt-Leser Helmut F. aus P. hat Grünland verpachtet. Auf der Grenze zum Nachbargrundstück, ebenfalls Grünland, steht ein Zaun. Der Pächter hat nun die Fläche umbrochen. Muss der Weidezaun zurückgesetzt werden, damit der Pächter den Acker bis zur Grenze nutzen kann?

Heinrich Barkmeyer, Nachbarrechtsexperte von Wald und Holz NRW, antwortet: Das Nachbarrechtsgesetz NRW sieht vor, dass die Einfriedigung von der Grenze eines Grundstücks, das außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt ist, 0,5 m zurückbleiben muss. Dies gilt nicht unter anderem gegenüber Grundstücken, die in gleicher Weise wie das einzufriedigende bewirtschaftet werden (§ 36 Abs. 2 NachbG NRW).

Kein Grenzabstand bei gleichartiger Bewirtschaftung

Haben Sie bzw. der Pächter den Zaun gebaut, so brauchten Sie bereits wegen der Gleichartigkeit der Bewirtschaftung...