Wegerecht löschen?

Meine Mutter hat meiner Schwester ein Baugrundstück überschrieben. Dabei wurde ihr ein Wegerecht über die Hofparzelle eingeräumt. Doch ein Weg erschließt ihr Grundstück auf der anderen Seite. Weil meine Schwester das Wegerecht nicht benötigt, möchten wir es löschen lassen. Geht das? Hat sie Anspruch auf Ausgleich?

Ja, ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht kann man im gegenseitigen Einverständnis löschen lassen. Dazu genügt, wenn Ihre Schwester in notariell beglaubigter Form die Löschung des Wegerechts bewilligt. Anschließend müssten Sie als Eigentümerin des belasteten Grundstückes die Löschung beantragen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Bewertung des Wegerechts auf die Verkehrswertminderung des belasteten Grundstückes an. Das ist der „Ausgangswert“ für eine eventuelle Verrentung des...