Wärmepumpe 1,20 m an Grenze?

Leserfrage: Darf unser neuer Nachbar die Wärmepumpe 1,20 m von der Grenze aufstellen?

Wochenblatt-Leser Benjamin H. in P. fragt: Unser neuer Grundstücksnachbar hat eine Wärme­pumpe etwa 1,20 m vor der Grenze zu unserem Land aufgestellt. Ist das rechtens? Kurz vor der Grenze steht eine Hecke. Wir sind innerhalb der Ortschaft. 

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, nimmt Stellung: Zu Wärmepumpen gibt es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Ursprünglich wurden sie als bauliche Anlagen eingestuft, mit denen grundsätzlich ein Abstand von 3 m von der Nachbargrenze einzuhalten...