Unternehmer beschädigt Weidezaun

Ein Unternehmer hat den Wald des Nachbarn durch-forstet. Dabei ist ein Baum umgefallen und hat meinen Zaun beschädigt. Es handelt sich um ein System mit Eckpfeilern und dünnen Pfählen, die im Boden stecken. Der Kostenvoranschlag des Zaunherstellers beläuft sich auf 1800 €, zahlen will der Verursacher nur 300 €. Zurzeit kann ich meine Kühe nicht auf die Weide treiben. 

Der Unternehmer hat Ihr Eigentum verletzt. Nach § 823 Abs. 1 BGB ist er deshalb zum Schadenersatz verpflichtet. Nach § 249 Abs. 2 BGB können Sie als Geschädigter statt Reparatur des Zaunes auch den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Das heißt, Sie haben Anspruch auf die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in Ihrer Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf. Sie könnten den Zaun demnach auch von einem Fachunternehmer reparieren lassen und die Rechnung an den Schädiger schicken. Begleicht er sie nicht, können Sie den Betrag einklagen.

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