Totholz auf Nachbargrundstück entfernen?

Ein Wohnhaus grenzt an unseren Wald. In Grenznähe stehen Eichen, Buchen und Pappeln. Der Nachbar hat uns jetzt aufgefordert, dass wir die auf sein Grundstück herabfallenden Äste aufsammeln. Zudem sollen wir alle trockenen Äste, die sich in Grenznähe befinden, entfernen. Das Totholz gefährde sein Wohnhaus.

Sie sollten die Forderung des Nachbarn zurückweisen. Trockene Äste fallen in der Regel selbst bei Sturm auf das eigene Grundstück. Anders kann es aussehen, wenn ein gesamter Baum abgestorben oder von Fäulnis befallen ist. Hier besteht die Gefahr, dass der Baum bei Sturm auf das Nachbargrundstück fällt und dort Sach- oder Personenschäden verursachen kann.

War diese Gefahrenquelle im Vorfeld erkennbar, können Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für eingetretene Schäden in Anspruch genommen werden, wenn Sie solche Gefahren nicht vorher beseitigt haben. Eine solche Gefahr ist aber im Rahmen der Haftung des Baumbesitzers nur relevant, wenn...