Schotter bis an den Weidezaun

Unsere Wiese liegt im Außenbereich. Der neue Eigentümer des Wohnhauses, dessen Grundstück an unsere Wiese grenzt, hat seine Einfahrt verbreitert und bis an den Grenzzaun geschottert. Müssen wir das dulden? Hätte der Nachbar einen Grenzabstand einhalten müssen?

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Weidezaun vor geraumer Zeit entlang der Grenze auf Ihrer eigenen Fläche errichtet haben.

Der Grundsatz, dass mit Zäunen gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Abstand von 0,50 m einzuhalten ist, greift in...