Neues Tor im Grenzzaun zu unserem Wald?

Unser Wald grenzt an ein Wohngebiet. Mein Opa hatte in den 1960er-Jahren einem Hausbesitzer mündlich gestattet, in den Grenzzaun ein Tor einzubauen. Viele Nachbarn nutzen das Tor. Sie gehen durch unseren Wald zu einem Waldweg. Jetzt hat der Nachbar das Tor ohne Rücksprache erneuert. Er meint, es bestehe ein Gewohnheitsrecht. Dürfen die Anlieger weiter unseren Wald als Abkürzung nutzen?

Ob Sie den erneuerten Zaun des Nachbarn dulden müssen, hängt davon ab, ob der Zaun ausschließlich auf dem Grundstück des Nachbarn steht oder ganz oder teilweise auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze.

Steht der Zaun ausschließlich auf dem Grundstück des Nachbarn, dann werden Sie nach dem Nachbarrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nichts dagegen tun können. Steht der Zaun jedoch ganz oder teilweise auf der Grenze, dann dürfte eine...