Neuer Nachbar will Weg schottern

An meinem Acker verläuft ein privater Weg, der zu einem Gewerbebetrieb führt. Bisher wurde er nur wenig genutzt. Der neue Nachbar möchte den Weg nun auskoffern und schottern. Zunächst soll keine Asphaltdecke aufgezogen werden. Welchen Abstand muss der Schotter zu meinem Acker einhalten? Wie sieht es mit der Entwässerung aus, wenn der Nachbar später doch mal eine Asphaltdecke aufbringt?

Das Nachbarrechtsgesetz NRW sieht keine Grenzabstände für Privatwege gegenüber landwirtschaftlichen Nutzflächen vor. Auch die Bauordnung für das Land NRW (LBauO NW) sieht keine Grenzabstände für Grundstückszufahrten vor. § 5 LBauO NW regelt dies: Feuerwehrfahrzeuge müssen bebaute Grundstücke über eine Zufahrt erreichen können. Solche Zufahrten sind genehmigungsfrei.

Demnach sollten Sie das...