Nachbarschaftsrecht: Grenzbaum fällen

Das bebaute Nachbargrundstück wurde verkauft. Danach haben wir die Grenze neu vermessen lassen und festgestellt, dass eine alte Kastanie zu einem Drittel auf meinem Grundstück steht. Die Kastanie ist Wildwuchs. Der neue Nachbar will den Baum absägen, ich möchte ihn wachsen lassen.

Die Kastanie ist ein Grenzbaum im Sinne des § 923 BGB. Dabei ist es unerheblich, ob sie ursprünglich bewusst gepflanzt wurde oder sich infolge natürlicher Sukzession auf der Grenze entwickelt hat. Um einen Grenzbaum handelt es sich dann, wenn das Gehölz an der Stelle, an der es aus dem Boden he­raustritt, von der Grenze durchschnitten wird. Dabei muss die Grenzlinie nicht mitten durch den Baum gehen, es genügt, wenn die Grenze den Baum – wie hier – nur anteilig schneidet.

Wird der Baum von der Grenze durchschnitten, gehört jedem Grundstückseigentümer derjenige Teil des Baumes, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes...