Wochenblatt-Leserin Annette K. fragt: An einem öffentlichen Wirtschaftsweg hat ein Anwohner eine Steintreppe errichtet. Sie behindert mich bei Fahrten mit Trecker und angehängtem Gerät zu meinem Grünland. Das Grundstück des Anwohners beginnt erst oberhalb der Treppe. Durfte er die Treppe errichten?
Dr. Jobst-Ulrich Lange, Rechtsanwalt, Bielefeld, antwortet: Der Anwohner hat die Steintreppe auf einem öffentlichen Wirtschaftsweg und damit auf fremdem Grund errichtet. Sollte der Anwohner das ohne Erlaubnis des Eigentümers getan haben, so kann der Eigentümer des öffentlichen Wirtschaftsweges auf die Beseitigung bzw. den Rückbau der Treppe bestehen.
Es wäre demnach zu ermitteln, wer Eigentümer dieses öffentlichen Wirtschaftsweges ist, vermutlich die Gemeinde. Das lässt sich aus Ihren Angaben nicht zweifelsfrei entnehmen und – ohne die Sachlage vor Ort genau zu kennen – auch nicht zweifelsfrei beurteilen.
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(Folge 34-2023)