Meine Flächen werden überflutet

Meine Flächen, 3 ha, liegen am Bach. Jetzt will der Wasserverband dort einen Damm aufschütten, sodass sie bei Hochwasser künftig überfluten. Im Planfeststellungsverfahren habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Muss ich die Überschwemmungen entschädigungslos hinnehmen? Kann ich einen Flächentausch fordern?

Das Vorhaben bedarf eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Der Träger muss den Plan bei der zuständigen Behörde zur Durchführung eines Anhörungsverfahrens einreichen. Die Gemeinde, auf deren Gebiet das Vorhaben umgesetzt werden soll, hat den Plan einen Monat zur Einsicht auszulegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift...