Leitung über Nachbargrundstück

Leserfrage: Muss der Nachbar meine Wasserleitung auf seinem Grundstück dulden?

Wochenblatt-Leser Hubertus V. in G.fragt: Unsere Wasserversorgung mit eigenem Brunnenwasser führt über das Grundstück des Nachbarn. Das haben unsere Väter mündlich so geregelt. Nun will der Nachbar die Absprache kündigen. Grundbuchlich wurde nichts eingetragen. Die städtische Wasserversorgung ist etwa 150 m entfernt. Wie ist die Rechtslage?

Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn vom WLV informiert: Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen wirken nur für oder gegen die jeweils vertragsschließenden Parteien. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Vereinbarungen im Rahmen einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch des jeweils belasteten Grundstückes eingetragen wären.

Grunddienstbarkeit im Grundbuch

Eine solche Grunddienstbarkeit verpflichtet auch im Falle eines Eigentümerwechsels den jeweiligen neuen Eigentümer zur Erfüllung der sich aus der Grunddienstbarkeit ergebenden Verpflichtungen. Eine solche Grunddienstbarkeit liegt in Ihrem Falle aber eben nicht...