Laubbäume zu nah am Acker gepflanzt?

Wir bewirtschaften einen Acker, der an einer Seite 250 m an eine öffentliche Fläche grenzt. Der Grünstreifen ist 4 m breit, dahinter verläuft ein Weg (3 m breit). Im Herbst 2012 hat die Gemeinde auf dem Streifen Laubbäume im Abstand von 1 bis 2 m zu unserem Acker gepflanzt. Welchen Abstand hätte die Kommune einhalten müssen?

Die Anpflanzungen der Gemeinde sind auf deren öffentlichen Grünflächen erfolgt. Es sind Ersatzpflanzungen von Laubbäumen, für die aus Sicht der Gemeinde der Grünstreifen sicher die geeignete Fläche darstellte. Es wäre seitens der Kommune aber sinnvoll gewesen, sich vor der Anpflanzung mit Ihnen als benachbarten Landwirt in Verbindung zu setzen. Denn nach den Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes hätte die Gemeinde größere Grenzabstände einhalten müssen.

Uns ist nicht bekannt, um welche Art von Laubbäumen es sich handelt, wir...