Kein Federvieh im Dorf?

Unser kleines Dorf ist landwirtschaftlich geprägt. Wir halten auf unserem Nebenerwerbshof Zwergziegen, Gänse, Enten und Hühner als Hobby bzw. für den Eigen­bedarf. Alle Tiere genießen Freigang auf der Wiese. Nun beschwert sich ein Nachbar über den Lärm und verlangt, dass wir die Tiere abschaffen.

Lärmvorschriften in NRW sind im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt. In § 12 heißt es: „Tiere sind so zu halten, dass niemand durch hiervon ausgehende Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.“ Näheres dazu bestimmen die Gesetze leider nicht.

Das Land NRW hat aber Verwaltungsvorschriften erlassen. Diese wiederum stellen darauf ab, dass in einer ländlichen Gegend aufgrund der Ortsüblichkeit entsprechende Beeinträchtigungen durch Lärm, der von Tieren verursacht wird, hinzunehmen sind. Ihr Hof liegt in einem Dorf, ist also ländliche Gegend. Im Einzelfall...