Lärmvorschriften in NRW sind im Landesimmissionsschutzgesetz geregelt. In § 12 heißt es: „Tiere sind so zu halten, dass niemand durch hiervon ausgehende Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.“ Näheres dazu bestimmen die Gesetze leider nicht.
Das Land NRW hat aber Verwaltungsvorschriften erlassen. Diese wiederum stellen darauf ab, dass in einer ländlichen Gegend aufgrund der Ortsüblichkeit entsprechende Beeinträchtigungen durch Lärm, der von Tieren verursacht wird, hinzunehmen sind. Ihr Hof liegt in einem Dorf, ist also ländliche Gegend. Im Einzelfall muss man jedoch darauf abstellen, zu welcher Tageszeit und wie lange der Lärm auftritt und welcher Art genau er ist.
Die Rechtsprechung, etwa des Oberverwaltungsgerichtes Münster, stellt darauf ab, welche Schutzmaßstäbe der Nachbar für sich in Anspruch nehmen kann, angelehnt an die Technische Anleitung (TA) Lärm. Sie sieht für Kern-, Dorf- und Mischgebiete vor, dass tagsüber 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschritten werden dürfen.
Wir wissen nicht, wie viele Tiere Sie halten. Es ist Rechtsprechung ergangen zum Krähen von Hähnen, das nach Auffassung der Richter auch in ländlichen Gebieten nicht uneingeschränkt hinzunehmen ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass das Krähen eines Hahnes von kurzfristigen Impulsen mit hoher Frequenz bestimmt wird und deshalb im Vergleich zu einem Dauergeräusch als wesentlich lästiger empfunden wird. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat deshalb verlangt, dass das Krähen an Werktagen von 19 bis 8 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen bis morgens 9 Uhr unterbunden werden muss, indem der Hahn zum Beispiel in einem weitgehend schalldichten Stall einzusperren ist.
Das Geschnatter von Enten zur Nachtzeit, ebenso wie das der Gänse, wird nach der Literatur ebenfalls als störend angesehen. Das gelegentliche Gackern von Hühnern müssen Nachbarn allerdings ertragen, da es als unwesentlich gilt.
Sperren Sie zumindest das Geflügel nachts in einen Stall ein, damit sich der Nachbar nicht mehr gestört fühlt.
(Folge 21-2018)